ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES LIPOSOMALHERB.COM PARTNERPROGRAMMS

LiposomalHerb.com

Organisator:
Grüner Hanf Poland sp. z o.o.
ul. Marszałkowska 78/80
00-517 Warschau, Polen
NIP: 769-223-23-67
e-mail: kontakt@greenhemp.pl

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Regeln für die Teilnahme an dem von Green Hemp Poland sp. z o.o. unter dem Markennamen LiposomalHerb.com betriebenen Partnerprogramm (im Folgenden: „Partnerprogramm“).

  2. Das Partnerprogramm ist selektiver Natur. Die Teilnahme erfordert eine vorherige Genehmigung durch den Veranstalter.

  3. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  4. Das Partnerprogramm ist kein offenes Partnersystem.

  5. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist freiwillig und kostenlos.

§2. Definitionen

  1. Veranstalter - Grüner Hanf Poland sp. z o.o.

  2. Partner - die Einrichtung, die am Partnerprogramm teilnehmen darf.

  3. Qualifizierte Verkäufe - Verkäufe, die vom Kunden bezahlt und nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zurückgegeben wurden.

  4. Partnerumsatz - der gesamte Bruttowert der dem Partner zurechenbaren berechtigten Verkäufe in einem bestimmten Kalendermonat.

  5. Provision - die Vergütung, die an den Partner für qualifizierte Verkäufe zu zahlen ist.

  6. Zugeordneter Kunde - ein Kunde, der seinen ersten Kauf über einen Affiliate-Code oder Affiliate-Link eines Partners getätigt hat.

§3 Bedingungen für die Teilnahme

  1. Ein Partner kann werden:
    a) eine natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit,
    b) eine Person, die ein Unternehmen betreibt,
    c) eine juristische Person.

  2. Die Teilnahme am Programm setzt die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zustimmung des Veranstalters voraus.

  3. Der Partner verpflichtet sich:
    a) für die Produkte in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu werben,
    b) keine medizinischen oder therapeutischen Behauptungen aufzustellen,
    c) die Kunden nicht in die Irre zu führen,
    d) in Übereinstimmung mit den vom Veranstalter bereitgestellten Materialien zu handeln.

  4. Der Partner ist nicht berechtigt, den Veranstalter zu vertreten oder in dessen Namen aufzutreten.

§4 Regeln für die Berechnung Kommission

  1. Die Provision wird auf den Bruttowert der qualifizierten Verkäufe berechnet.

  2. Jeder neue Partner beginnt mit einem Provisionsniveau von 20%.

  3. Die Provisionshöhe für einen Kalendermonat wird auf der Grundlage des im Vormonat erzielten Umsatzes des Partners festgelegt.

  4. Die Provisionsstufen sind:

    • bis zu 10 000 PLN brutto - 20%

    • von PLN 10 000 bis PLN 20 000 brutto - 25%.

    • mehr als 20 000 PLN brutto - 30%

  5. Die vereinbarte Provisionshöhe gilt für den gesamten folgenden Kalendermonat.

  6. Jeder Monat wird separat verbucht. Eine Kumulierung oder Übertragung des Umsatzes auf nachfolgende Monate findet nicht statt.

  7. Wenn ein Auftrag zurückgegeben oder storniert wird, wird die Provision entsprechend reduziert.

  8. Der Veranstalter kann mit den ausgewählten Partnern gesonderte, individuelle Provisionsbedingungen in Form von separaten Vereinbarungen treffen.

§5 Großhandel und Einzelbestellungen

  1. Die in §4 dargelegten Provisionsregeln gelten für Einzelhandelsverkäufe, die über das Affiliate-System getätigt werden.

  2. Im Falle von Großbestellungen, Aufträgen oder Einzelpreisen wird die Höhe der Provision vom Veranstalter gesondert festgelegt.

  3. Für die in Absatz 2 genannten Verträge gilt die automatische Schwellenwertregelung nicht.

§6 Zuweisung von Kunden

  1. Ein Kunde, der seinen ersten Kauf über einen Affiliate-Code oder Affiliate-Link tätigt, wird einem Affiliate zugewiesen.

  2. Die Abtretung ist unbefristet für die Dauer des Partnerprogramms und der Partnerschaft mit dem jeweiligen Partner.

  3. Die Provision wird für jeden qualifizierten Verkauf berechnet, der von dem zugewiesenen Kunden getätigt wird.

  4. Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit erlischt die Zuordnung der Kunden am Tag der Beendigung und es wird keine Provision für Verkäufe berechnet, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden.

§7 Genehmigung und Freigabe Kommission

  1. Die Provisionen werden monatlich nach dem Ende des Kalendermonats abgerechnet.

  2. Nach Überprüfung der qualifizierten Verkäufe genehmigt der Veranstalter die fällige Provision.

  3. Erst nachdem die Provision genehmigt wurde, entsteht die Forderung des Partners.

§8 Zahlungen und Steuerabrechnungen

  1. Die Provisionszahlungen erfolgen bis zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats.

  2. Die Mindestauszahlung beträgt £200 brutto.

A. Geschäftspartner (B2B)

  1. Der Partner stellt dem Veranstalter den Betrag der fälligen Provision in Rechnung.

  2. Der Veranstalter wird die Zahlung brutto auf der Grundlage einer Rechnung vornehmen.

  3. Der Partner ist selbständig für seine Steuer- und Beitragskonten verantwortlich.

B. Nicht-Geschäftspartner

  1. Die Provision wird als Bruttovergütung gezahlt.

  2. Der Veranstalter zieht 12% Einkommenssteuervorauszahlung (PIT) ab und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

  3. Der Partner erhält eine Überweisung in Höhe des Betrags abzüglich des abgezogenen Vorschusses.

  4. Der Veranstalter stellt dem Partner bis Ende Februar des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt, ein PIT-11-Formular aus.

§9 Verbotene Aktivitäten

  1. Dem Partner ist es untersagt:
    a) Käufe über seinen eigenen Link zu tätigen, um Provisionen zu erhalten,
    b) Spam oder irreführende Aktivitäten durchzuführen,
    c) unzulässige Aussagen über die Eigenschaften der Produkte zu machen,
    d) den guten Namen der Marke zu verletzen.

  2. Ein Verstoß gegen die oben genannten Regeln kann zur Einbehaltung von Provisionen oder zur Beendigung der Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung führen.

§10 Beendigung der Zusammenarbeit

  1. Jede Partei kann die Zusammenarbeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen kündigen.

  2. Im Falle eines schweren Verstoßes gegen die Regeln kann der Veranstalter die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden.

  3. Bei Kündigung werden die bis zum Datum der Kündigung aufgelaufenen Provisionen ausgezahlt.

  4. Nach dem Datum der Kündigung werden keine Provisionen für Folgeverkäufe berechnet.

§11 Beendigung des Partnerprogramms

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Partnerprogramm in seiner Gesamtheit jederzeit zu beenden.

  2. Im Falle einer Beendigung des Programms werden die bis zum Datum der Beendigung aufgelaufenen Provisionen gezahlt.

§12 Persönliche Daten

  1. Der Verwalter der persönlichen Daten der Partner ist Green Hemp Poland sp. z o.o.

  2. Die Daten werden für die Zwecke des Partnerprogramms und der finanziellen Abrechnung verarbeitet.

  3. Der Partner hat das Recht auf Zugang und Korrektur seiner Daten.

§13. Schlussbestimmungen

  1. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Regeln abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts.

  2. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Regeln zu ändern.

  3. Die aktuelle Version der Regeln ist auf der Website des Veranstalters veröffentlicht.

  4. Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.